Sanierung kann beginnen!

Am 24. November 2022 beschloss der Stadtrat den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur denkmalgerechten Sanierung der Kracht-Brunnen auf dem Neustädter Markt (A0352/22, Beschlussausfertigung – siehe Anlage). Am gestrigen Abend hat der Ausschuss für Wirtschaftsförderung nun endlich die Aufträge zur Sanierung des östlichen Krachtbrunnens vergeben.

LINKEN-Fraktionsvorsitzender André Schollbach hatte zuvor bei der Stadtverwaltung nachgefragt, welcher Zeitplan nun für die Sanierung verfolgt wird und mit welchen Kosten zu rechnen ist (AF3457/23 und AF3490/23 – siehe Anlage). Danach ist der Baubeginn für Anfang März 2024 geplant. Die voraussichtlichen finanziellen Aufwendungen der Landeshauptstadt Dresden für die Sanierung des östlichen Krachtbrunnens betragen 2,05 Mio. Euro.

Die beiden Kracht-Brunnen wurden im Jahr 1979 von dem Künstler Friedrich Kracht auf dem Neustädter Markt geschaffen. Beide Springbrunnen erfreuten sich über mehrere Jahrzehnte großer Beliebtheit bei Jung und Alt. Seit geraumer Zeit befinden sich die Springbrunnen jedoch in einem desolaten baulichen und technischen Zustand. Der östliche Kracht-Brunnen ist bereits seit Jahren außer Betrieb. Beide Springbrunnen stehen seit dem Jahr 2019 unter Denkmalschutz.

Auf Anfrage (AF1358/21 – siehe Anlage) von André Schollbach teilte die Stadtverwaltung zu den Schäden an den Brunnen mit: Beide Kracht-Brunnen befinden sich in einem schlechten beziehungsweise maroden baulichen Zustand. […] Fest steht bereits jetzt, dass beim östlichen Kracht-Brunnen die Brunnenrandelemente und der Beckenboden so geschädigt sind, dass die Sanierung wahrscheinlich darauf hinausläuft, dass diese komplett erneuert werden müssen, um ein nachhaltiges Ergebnis zu erhalten. Hinzu kommt die springbrunnentechnische Sanierung.

Dazu erklärt der LINKEN-Fraktionsvorsitzende André Schollbach: Wir haben lange dafür gekämpft. Es hat sich gelohnt. Ich freue mich, dass nun die Aufträge vergeben werden konnten und die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Brunnens endlich losgehen kann. Damit wird das derzeitige Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität auf dem Neustädter Markt verbessert.

A0352_22_BeschlussausfertigungPDF-Datei (110,79 KB)

AF3457_23PDF-Datei (209,07 KB)

AF3490_23PDF-Datei (187,3 KB)

18.01.2024