Ein zahnloser Tiger!
Aktuell wird im Landtag über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum entschieden. Kommunen wird damit die Möglichkeit eingeräumt, gegen Vermieterinnen und Vermieter vorzugehen, wenn sie ihren Wohnraum für andere Zwecke als Wohnzwecke vermieten, z.B. als Ferienwohnung.
Als Linksfraktion im Dresdner Stadtrat fordern wir schon seit Jahren, dass uns als Kommune endlich dieses Instrument zur Verfügung gestellt wird. Denn das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum beobachten wir in Dresden schon lange. Etwa 1.500 Wohnungen werden dauerhaft als Ferienwohnung zweckentfremdet und stehen damit dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung.
Bereits 2019 wurde im Koalitionsvertrag der CDU, SPD und Grünen versprochen, eine solche Grundlage zu schaffen. Erst fünf Jahre später wird nun über den Gesetzesentwurf abgestimmt. Dieser Entwurf jedoch ist im bundesweiten Vergleich das schwächste Zweckentfremdungsverbotsgesetz. So ist es üblich, dass Leerstand ohne erkennbare Vermietungsbemühungen nur drei bis sechs Monate toleriert wird. Im Entwurf des sächsischen Gesetzes sind es zwölf Monate. Auch die Definition, was alles unter eine Zweckentfremdung fällt, ist in Sachsen sehr knapp, es geht eigentlich nur um Leerstand und Ferienwohnungsnutzung. Alle anderen Bundesländer haben deutlich mehr Punkte aufgegriffen, wie z.B. die Vermietung von Wohnraum für Gewerbe, oder auch, dass ganze Häuser leer stehen und irgendwann unbewohnbar werden.
In der Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag wurde von den geladenen Expertinnen und Experten auf diese Lücken hingewiesen. Dennoch erfolgte keine Verschärfung durch die Koalition.
Dazu äußert sich Pia Barkow, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen: Wir müssen in Dresden in der Wohnungspolitik alle Instrumente nutzen, die zur Verfügung stehen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Daher ärgert es mich, dass die Koalition auf Landesebene einen so schwachen Gesetzentwurf vorgelegt hat. In der Neustadt gibt es mittlerweile ganze Häuser, die nur noch als Ferienwohnung genutzt werden. Der Gesetzentwurf ist jedoch so schwach, dass wir als Kommune diese Zweckentfremdung ganze zwölf Monate hinnehmen müssen, bevor wir einschreiten können. Die Leidtragenden sind letztlich die Mieterinnen und Mieter.