Straßenmusik: Lärmgrenze nicht haltbar

Im Februar 2023 flatterte ein Schreiben der Landesdirektion der Stadtverwaltung auf den Tisch.  Gegenstand des Schreibens: Die Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Ausübung von Straßenkunst (Satzung Straßenkunst). Konkret ging es vor allem um die Regelung, dass Straßenmusiker eine Lärmgrenze von 80 dB(A) einzuhalten hätten und extra dafür sollte eine „mobile Eingreiftruppe“ zur Überprüfung der Einhaltung dieses Grenzwertes gebildet werden.

Was folgt ist eine Fundamentalkritik. Es fehlt schlicht an der gesetzlichen Grundlage für die Lärmgrenze und ein allgemeiner Lärmgrenzwert für Straßenmusik lasse sich auch nicht aus straßenrechtlichen oder aus immissionsschutzrechtlichen Regelungen ableiten. Die Lautstärkebegrenzung verstößt darüber hinaus gegen das Bestimmtheitsgebot. Der Begriff „Lautstärke wird in der Satzung nämlich nicht ausreichend definiert.

In der Konsequenz ist die Regelung nicht durchsetzbar. Für das Verwaltungspersonal ist nicht erkennbar, was genau wo genau einzuhalten ist. Darüber hinaus ist fraglich, ob das Verwaltungspersonal die Einhaltung vor Ort überhaupt überprüfen kann. Hierzu bedarf es entsprechender Messtechnik.

Christopher Colditz LINKE-Stadtrat: „Nach diesen Wirkungstreffern gegen die Lärmgrenze muss die Verwaltung den entsprechenden Passus grundlegend überarbeiten. Ich empfehle eine Lärmgrenze für den Amtsschimmel.“

 

29. August 2023