Gastgeberpauschale ist ein voller Erfolg
Als im Frühjahr 2022 nach Kriegsbeginn in der Ukraine innerhalb kürzester Zeit viele Hundert Menschen aus der Ukraine nach Dresden flohen, zeigten viele Dresdnerinnen und Dresdner spontan ein enormes Maß an Hilfsbereitschaft, indem sie Menschen bei sich zu Hause aufnahmen und für Wochen, Monate bei sich im Haushalt unterbrachten. Diese Hilfsbereitschaft ist nach wie vor nicht abgerissen. Von den etwa 9.000 Ukrainerinnen und Ukrainern, die seit dem russischen Überfall nach Dresden flohen, lebten und leben etwa drei Viertel in privaten Haushalten und nicht in kommunalen Unterbringungseinrichtungen. Um den Gastgeberinnen und Gastgebern für diese tolle Unterstützung zu danken und Wertschätzung auszudrücken, hat Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann (DIE LINKE) die Idee einer Gastgeberpauschale entwickelt. Pro Person erhalten die Gastgeberinnen und Gastgeber 5 Euro pro Tag.
Dazu sagt Pia Barkow, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen: Das Instrument war genau das Richtige. Die Zahlen für die Anträge im Jahr 2022 zeigen, dass die Pauschale sehr gut angenommen wurde. Die Gastgeberinnen und Gastgeber haben sie als Dank für ihre enorme Hilfsbereitschaft angenommen. Viele Gastgeberinnen und Gastgeber beherbergen ihre Gäste nun schon seit vielen Monaten, eine unglaubliche Leistung.
Auch im Jahr 2023 wird die Pauschale an die Gastgeberinnen und Gastgeber ausgereicht.
Sehr spannend finde ich die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage AF2848/23, dass das Instrument der Gastgeberpauschale auch für andere Personen, die in Dresden Asyl beantragen, übertragen werden kann. So ist es möglich, diese enorme Hilfsbereitschaft der Stadtgesellschaft weiterhin zu fördern und fortführen zu können. Der unmittelbare Kontakt zu Dresdnerinnen und Dresdnern erleichtert die Integration in die Stadtgesellschaft enorm. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diese Praxis als Dresdner Modell fortführen und als feste Säule in der Integration Geflüchteter erhalten.
Hintergrund:
Die Gastgeberpauschale ist eine pauschale, steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung für private Gastgeberinnen und Gastgeber, die in Dresden registrierte hilfebedürftige Geflüchtete als Gäste in einer Dresdner Wohnung aufnehmen. Hilfebedürftig bedeutet, dass die Geflüchteten Leistungen nach AsylbLG, SGB II oder SGB XII erhalten. Die Pauschale beträgt 5 Euro pro untergebrachter Person und Tag.
Anlagen
Antwort auf die Anfrage Gastgeberpauschale
Gastgeberpauschale Anfrage AF2848_23PDF-Datei (1,88 MB)
10. Februar 2023