LINKEN-Antrag: Wohngeldantrag digital einreichen
Anträge auf Leistungen – z.B. Wohngeld – bestehen in der Regel aus mehreren Seiten Antragsformularen, die auszufüllen sind, verbunden mit zahlreichen Nachweisen und Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise und Nachweise zu Mietkosten. In zwei Landkreisen in Sachsen wurde vor wenigen Wochen ein Modellprojekt gestartet, um künftig den Wohngeldantrag digital einzureichen (vgl. Nordsachsen und Landkreis Görlitz). Damit werden die Beantragung für die Bürgerinnen und Bürger übersichtlicher und unkomplizierter und gleichzeitig die Bearbeitung innerhalb der Verwaltung erheblich vereinfacht.
Die Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat möchte dieses Verfahren auch für Dresden übernehmen und hat am vergangenen Freitag einen entsprechenden Antrag eingereicht (siehe Anhang). Damit soll erreicht werden, dass alle, die wollen, auch in Dresden ihren Wohngeldantrag einfach digital ausfüllen und einreichen können. DIE LINKE möchte mit dem Wohngeldantrag beginnen und dann nach und nach weitere Anträge im Sozialbereich auf diese Weise digitalisieren.
In Dresden beziehen knapp 6000 Haushalte Wohngeld (vgl. AF1191-21). Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Gesamthaushaltseinkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie der tatsächlichen Miethöhe. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bund und den Freistaat Sachsen. Die Stadt Dresden liegt in der sogenannten Mietenstufe III, die daraus abgeleiteten Höchstbeträge belaufen sich bei einem 1‑Personen-Haushalt auf monatlich max. 426 Euro, für einen 4‑Personen-Haushalt auf max. 716 Euro.
Außerdem sieht der Antrag vor, einen sogenannten Sozialleistungsrechner auf den Seiten der Landeshauptstadt Dresden einzurichten. Dieser soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, mit wenigen Angaben zur eigenen Einkommens- und Wohnsituation angezeigt zu bekommen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben könnten. Neben den Leistungen nach Bundes- oder Landesrecht sollen auch freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Dresden aufgelistet werden, wie z.B. der Dresden-Pass und das damit verbundene günstige Sozialticket für die DVB.
Dazu erklärt Stadträtin Pia Barkow (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen:
Wir haben in Deutschland einen Dschungel an Sozialleistungen, vom Wohngeld über den Kinderzuschlag bis zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe und vielen mehr, da ist es schwer den Überblick zu behalten. Viele Leistungen sind zudem weitestgehend unbekannt. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine oder mehrere dieser Leistungen haben. Dabei sind einige der Leistungen ganz entscheidend, um den eigenen Lebensunterhalt sichern zu können.
Der Sozialleistungsrechner soll anhand weniger Angaben auflisten, auf welche Leistungen möglicherweise ein Anspruch besteht, denn Menschen, die ein Recht auf eine finanzielle Unterstützung haben, leben in aller Regel mit sehr wenig Geld. Sie sollten nicht aufgrund der komplizierten Sozialgesetzgebung auf Leistungen verzichten müssen.
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