Haushaltssperre darf nicht zu irreparablen Schäden in der Stadtgesellschaft führen

Der Fachbedienstete für das Finanzwesen, Dr. Peter Lames, hat heute in Ausübung seiner Pflicht nach §30 der Sächsischen Kommunalen Haushaltsverordnung eine Haushaltssperre verhängt. Diese Sperre ist zwingend, um die Folgen der harten Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona zu beherrschen. Durch diese Haushaltssperre wird der Vollzug des Haushaltes faktisch auf die Sachverhalte beschränkt, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist.

Dazu LINKEN-Stadtrat Tilo Kießling, Mitglied im Finanzausschuss: Sicherlich ist eine Haushaltssperre in der jetzigen Situation unumgänglich. Gleichzeitig muss der Finanzbürgermeister nun aber den Stadtrat in kurzen Abständen über die tatsächliche Lage informieren. Nur so können wir als Vertretung der Bürgerschaft unsere städtischen Einrichtungen und die vom Geld der Stadt abhängenden Vereine und Verbände vor irreparablen Schäden beschützen. Wir im Stadtrat müssen nun den richtigen Mix aus finanzpolitischen Maßnahmen diskutieren. Ein Corona-Sondervermögen oder auch der Abbau der immensen Haushaltsüberhänge gehören dazu.