Expertenanhörung zum Wohnkonzept: Verbindliche Sozialwohnungsquoten auch für private Investoren sind unerlässlich!

Gestern fand die öffentliche Expertenanhörung zum neuen Wohnkonzept von Dresden statt. Endlich werden für Dresden wohnpolitische Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen als wohnungspolitische Strategie bis zum Jahr 2025 beschrieben, denn Wohnen ist ein existenzielles Bedürfnis aller Menschen. In den vergangenen Jahren hatte sich der Dresdner Wohnungsmarkt sehr stark gegen die Bedarfe von Mieterinnen und Mietern zu einem Vermietermarkt verändert.

Mittlerweile sind 51 Prozent der Dresdner Haushalte 1‑Personen-Haushalte, doch bereits heute mangelt es an ausreichend günstigen kleinen Wohnungen. So ist die Mietbelastung bei den Ein-Personen-Haushalten besonders hoch, teilweise frisst die Miete 50 Prozent des Einkommens auf. Ebenso angespannt ist die Situation für große Haushalte mit vier oder mehr Personen.

Um diesen Mangel zu beheben, sieht das Wohnkonzept vor, auch private Investoren zur Schaffung von Sozialwohnungen zu verpflichten. Künftig soll eine Quote von 30 Prozent Sozialwohnungen bei Neubauprojekten realisiert werden.

In der Anhörung äußerte Dr. Andrej Holm, der von der Linksfraktion geladene Experte für Wohnungspolitik und StadtentwicklungQuoten von 20 – 50 % gibt es mittlerweile in vielen Großstädten Deutschlands, teilweise bestehen diese Regelungen bereits seit mehreren Jahrzehnten. Überall klagte die lokale Wohnungswirtschaft vor der Einführung von Sozialquoten stets über zu hohe Belastungen und drohte mit dem Ausbleiben weiterer Investitionen. Eingetreten ist das aber nirgends. Verpflichtende Sozialquoten sind dringend erforderlich, um den Bedarf an günstigen Wohnungen verteilt in der ganzen Stadt decken zu können.