Kooperation stärkt Demokratie mit 25 Euro pro Einwohnerin und Einwohner
Mit der Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte hat sich der Stadtrat auch zur finanziellen Absicherung verschiedener Aufgaben in den Stadtteilen bekannt, wie etwa der Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind bisher nur 10 Euro je Einwohner/in eingeplant, obwohl der Stadtrat für die zu übertragenden Aufgaben ein Budget von 25 Euro je Einwohner/in für die Stadtbezirke beschlossen hatte. Die meisten Ortschaften verfügen über deutlich höhere Budgets. In einem gemeinsamen Antrag gehen die Fraktionen der LINKEN, der SPD und der GRÜNEN nun den Schritt zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses, hin zu mehr Gerechtigkeit zwischen Stadtbezirken und Ortschaften und zu einer (auch finanziellen) Stärkung der Demokratie vor Ort.
LINKE-Stadtrat Jens Matthis erklärt dazu: Es ist nicht hinnehmbar, dass der Oberbürgermeister das Budget der Stadtbezirke entgegen einem gültigen Stadtratsbeschluss um 60% gekürzt hat. Wenn die Stadtbezirksbeiräte etwas entscheiden sollen, müssen sie schon mehr haben als „Spielgeld“. Formal haben die Beiräte sehr begrenzte Kompetenzen. Erst ein ordentliches Budget gibt ihnen Verhandlungsmacht gegenüber der Stadtverwaltung, um Dinge im Stadtbezirk zu gestalten.
Grüne-Stadtrat Michael Schmelich ergänzt: Wer selbstbewusste, mit einem Wählermandat ausgestattete Stadtbezirksbeiräte will, der muss ihnen auch vertrauen, dass sie verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Die Stadtteilvertreter wissen viel besser als der Stadtrat, was in ihrem Stadtteil nötig ist.
Abschließend SPD-Stadtrat Vincent Drews: Um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, brauchen die Stadtbezirksbeiräte ausreichend Mittel. Das ist aus unserer Sicht mit 10 Euro pro Einwohner nicht gewährleistet. Die zusätzlichen Mittel sollen aus Mehreinnahmen der Stadt kommen, sodass die Liquiditätsreserve nicht angetastet wird. Diese Mehreinnahmen erwarten wir uns vor allem aus Mitteln des Freistaates, die nicht in Gänze in den beschlossenen Haushalt eingeflossen sind.